Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherungssparte in der klar ist, dass so gut wie nichts klar ist. Die Unverbindlichkeiten in den Vertragswerken (aktuell additiv 130 bei 61 Versicherern) beginnen aktuell bereits beim Leistungskern (was ist eigentlich eine BU zu 50%) und ziehen sich wie ein roter Faden durch die Vertragswerke aller Anbieter. Das hat Auswirkungen für Versicherte.
Erhebliche sogar. Insbesondere dann, wenn im Leistungsfall eine BU nachgewiesen werden muss.
So steht z.B. in den Vertragsbedingungen, dass eine BU “ärztlich” nachgewiesen werden muss. In der Praxis kann das bedeuten, dass die Bescheinigung irgendeines behandelnden Arztes in der Regel mangels vermeintlicher Fachkompetenz, fehlender Befundtiefe oder unzureichend nachgewiesenem Leidensdruck oftmals nicht ausreicht.
Das gleiche gilt beispielsweise auch für den Umfang von beruflichen Qualifikationsnachweisen, Tätigkeitsbeschreibungen, Zeitnachweisen oder anderweitigen berufsbegleitenden Dokumentationen. Hinzu kommt, dass oftmals zeitlich herauszögernde Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Versicherten eingeholt werden.
Sie zahlen nicht nur bei Abschluss Ihre Versicherungsprämie, inklusive Risikogewinne für den Versicherer, Provisionen für den Vermittler, Verwaltungskosten etc., sondern auch im Leistungsfall möglicherweise nochmals dafür, dass Sie aufgrund der vertraglich fixierten Auslegungsspielräume der Versicherer die professionelle Hilfe eines Leistungsfallbegleiters in Anspruch nehmen müssen.
Das Problem: die Versicherungswirtschaft in Deutschland erlebt einen tiefgreifenden Wandel. Sie steht im kritischen Fokus von Politik, Medien und Verbraucherschützern. Die Branche ist aufgefordert, allen Bevölkerungsschichten adäquaten Versicherungsschutz anzubieten.
Zudem zwingen die vertriebliche und fachliche Professionalisierung des Vermittlermarktes sowie die rasante Entwicklung digitaler Vertriebskanäle zur qualitativen Neuausrichtung biometrischer Versicherungsprodukte.
Aktuell suggerieren Ratings über „Preis-“, „Service-“ oder „Kennzahlenparameter“ eine homogene und weitgehend gleichwertige Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vertragsbedingungen werden dabei weitestgehend unberücksichtigt gelassen.
Die Produktqualität ist in der Breite allerdings erheblich verbesserungsfähig.
Lesen Sie die AVB selbst! Und wenn Sie den Inhalt nicht verstehen, fragen Sie nicht Ihren Vermittler, sondern Ihren Versicherer!
Die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) führt kontinuierlich detaillierte marktweite Analysen der aktuellen BU-Vertragsbedingungen durch und identifiziert seit Jahren umfangreiches Optimierungs-, Klarstellungs- sowie Präzisierungspotential, das für Versicherte sowie Vermittler existentiell ist.
(In unseren Analyseprotokollen finden Sie zu allen relevanten Leistungsmerkmalen – auch zu den unverbindlichen Formulierungen und den unbestimmten Begriffen – umfassende Dokumentationen und Erläuterungen die Ihnen detailliert aufzeigen, wie transparent und verständlich der Versicherer in Ihren Vertragswerken agieren)
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Dieses Versprechen können wir Ihnen in unserem Namen geben.
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Im Leistungsfall zählen nur die vertraglich garantierten Leistungen.
in a nutshell
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