Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherungssparte in der klar ist, dass so gut wie nichts klar ist. Die Unverbindlichkeiten in den Vertragswerken (aktuell additiv 677 bei 60 Versicherern) beginnen aktuell bereits beim Leistungskern (was ist eigentlich eine BU zu 50%) und ziehen sich wie ein roter Faden durch die Vertragswerke aller Anbieter. Das hat Auswirkungen für Versicherte.
Erhebliche sogar. Insbesondere dann, wenn im Leistungsfall eine BU nachgewiesen werden muss.
So steht z.B. in den Vertragsbedingungen, dass eine BU “ärztlich” nachgewiesen werden muss. In der Praxis kann das bedeuten, dass die Bescheinigung irgendeines behandelnden Arztes in der Regel mangels vermeintlicher Fachkompetenz, fehlender Befundtiefe oder unzureichend nachgewiesenem Leidensdruck oftmals nicht ausreicht.
Das gleiche gilt beispielsweise auch für den Umfang von beruflichen Qualifikationsnachweisen, Tätigkeitsbeschreibungen, Zeitnachweisen oder anderweitigen berufsbegleitenden Dokumentationen. Hinzu kommt, dass oftmals zeitlich herauszögernde Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Versicherten eingeholt werden.
Sie zahlen nicht nur bei Abschluss Ihre Versicherungsprämie, inklusive Risikogewinne für den Versicherer, Provisionen für den Vermittler, Verwaltungskosten etc., sondern auch im Leistungsfall möglicherweise nochmals dafür, dass Sie aufgrund der vertraglich fixierten Auslegungsspielräume der Versicherer die professionelle Hilfe eines Leistungsfallbegleiters in Anspruch nehmen müssen.
Das Problem: die Versicherungswirtschaft in Deutschland erlebt einen tiefgreifenden Wandel. Sie steht im kritischen Fokus von Politik, Medien und Verbraucherschützern. Die Branche ist aufgefordert, allen Bevölkerungsschichten adäquaten Versicherungsschutz anzubieten.
Zudem zwingen die vertriebliche und fachliche Professionalisierung des Vermittlermarktes sowie die rasante Entwicklung digitaler Vertriebskanäle zur qualitativen Neuausrichtung biometrischer Versicherungsprodukte.
Aktuell suggerieren Ratings über „Preis-“, „Service-“ oder „Kennzahlenparameter“ eine homogene und weitgehend gleichwertige Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vertragsbedingungen werden dabei weitestgehend unberücksichtigt gelassen.
Die Produktqualität ist in der Breite allerdings erheblich verbesserungsfähig.
Lesen Sie die AVB selbst! Und wenn Sie den Inhalt nicht verstehen, fragen Sie nicht Ihren Vermittler, sondern Ihren Versicherer!
Die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) führt kontinuierlich detaillierte marktweite Analysen der aktuellen BU-Vertragsbedingungen durch und identifiziert seit Jahren umfangreiches Optimierungs-, Klarstellungs- sowie Präzisierungspotential, das für Versicherte sowie Vermittler existentiell ist.
Die Berufsunfähigkeits-Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherer (BU) werden durch die PCD ausschließlich auf Basis der Versicherungsbedingungen analysiert. Hierbei werden nahezu alle formulierten Leistungsinhalte gesammelt, strukturiert und additiv und ungewichtet in der von der PCD herausgegebenen PremiumSoftware transparent dargestellt.
Ein Kriterium (eine einzelne Leistungsaussage) wird dabei grundsätzlich als „erfüllt“ bewertet, wenn die inhaltlich vorgewählte Ausprägung erfüllt und die Leistung von keiner schriftlichen Zusage des Versicherers abhängig ist. Die Rangfolge der Ausprägungen bei Mehrfachkriterien (z.B. unterschiedliche Ausprägungen von Erstattungshöhen oder unterschiedliche Fristen) legt PCD auf Basis aller am Markt befindlichen Ausprägungen transparent und überprüfbar – ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Vertragsbedingungen – fest.
Aktuelle Marktinhalte in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die von der PCD identifizierte Vereinigungsmenge der am Markt befindlichen unterschiedlichen Formulierungen und Leistungsausprägungen der Berufsunfähigkeits-Tarife beträgt aktuell additiv 398, bezeichnet als 398 „AVB-Marktinhalte“.
Diese werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert, sobald neu formulierte Leistungsinhalte auf dem Markt erscheinen. Die 398 AVB-Marktinhalte lassen sich derzeit in 263 AVB-Tarifkriterien zusammenfassen.
Ein Tarifkriterium kann dabei mehrere AVB-Marktinhalte haben. Zu unterscheiden sind hierbei:
PremiumCircle Analysestruktur
Für die PCD-Leistungsanalyse werden aktuell 398 AVB-Marktinhalten auf der Grundlage vertraglich garantierter Formulierungen selektiert und in 125 PCD-BestOf-Leistungskriterien aggregiert.
Die 125 PCD-BestOf-Leistungskriterien setzen sich aus 178 Einzelkriterien und 55 Mehrfachkriterien mit 167 Ausprägungen zusammen und werden zur Strukturierung in 12 Kriterienbereichen kategorisiert zugeordnet.
Aktuell werden 53 AVB-Tarifkriterien mit 30 AVB-Marktinhalten nicht berücksichtigt, da es sich bei diesen um sogenannte „Ausgestaltungskriterien“ handelt, die nur für die Dokumentation relevant sind, wie Beispielsweise: Anpassungen (Beitragsanpassungsklauseln, Beitrags- und Leistungsdynamik, Nachversicherungsgarantien).
Aktuelle AVB-Leistungsübersicht nach unserer Bewertungslogik
(In unseren Analyseprotokollen finden Sie zu allen relevanten Leistungsmerkmalen – auch zu den unverbindlichen Formulierungen und den unbestimmten Begriffen – umfassende Dokumentationen und Erläuterungen die Ihnen detailliert aufzeigen, wie transparent und verständlich der Versicherer in Ihren Vertragswerken agieren)
Finden Sie Ihren Makler auf unserer Karte! Er oder Sie wird sich als Ihr zukünftiger kompetenter Partner, für Versicherungsfragen, beweisen.
Dieses Versprechen können wir Ihnen in unserem Namen geben.
Der Versicherungsvergleich für alle, die das Kleingedruckte verstehen wollen.
Lassen Sie Ihre aktuellen Tarifleistungen durch die PremiumSoftware mit anderen Tarifen gegenüberstellen.
Gemeinsam genau hinschauen, mit PremiumCircle.
in a nutshell
Schauen Sie sich gerne unsere kurz Vorstellung an und lassen Sie sich von uns und unserem Netzwerk helfen.
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Die Komplexität des deutschen Gesundheitsystems, der Berufsunfähigkeitsversicherung ist überwältigend.
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