Die PCD analysiert seit 2002 detailliert das deutsche Gesundheitssystem, sowie das Angebot der GKV und der PKV. Unsere aktuelle Kurzstudie ist nach 2012 (in Zusammenarbeit mit dem IfMDA) und 2018 (im Auftrag von Bündnis90/Die Grünen) die 3. aktualisierte Auflage.
Wir sind dabei wie bereits in den vorangegangenen Studien wie folgt vorgegangen:
Die Bewertung der Leistungen der PKV-Tarife ist im Vergleich zum Leistungsgefüge der GKV analytisch vergleichsweise einfach: was nicht vertraglich klar garantiert ist, ist nicht versichert. Sogenannte „Kann-Regelungen“, die Leistungen nur nach vorheriger Zustimmung des PKV-Versicherers gewähren, werden mangels klaren Rechtsanspruchs als „nicht versichert“ bewertet. Grundsätzlich sind die vertraglich garantierten und medizinisch notwendigen Leistungen in der PKV versichert.
Die medizinische Notwendigkeit von gesundheitlichen Versorgungsleistungen wird allerdings von Versicherten, Leistungserbringern und privaten Krankenversicherern teilweise unterschiedlich bewertet (§§ 1.2 und 5.2 MB/KK). Hier kann es nach erfolgter Behandlung zu Auslegungsdifferenzen kommen, die dann außergerichtlich „verglichen“ oder auf dem Rechtsweg entschieden werden. Diese PKV-Problematik wurde in der Kurzstudie nicht berücksichtigt.
Die Bewertung der Leistungen der GKV gestaltet sich im Vergleich zur PKV schwieriger. Wie bereits in der Studie „Faktencheck Gesundheits- und Versicherungssystem in Deutschland“* 2014 detailliert beschrieben, ist die GKV in ihrem Leistungsgefüge sehr komplex und fortlaufend von Entscheidungen des Gesetzgebers und des G-BA abhängig. Überdies gibt es immer wieder Berichte, z.B. von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), wonach Versicherte Probleme haben, gesetzliche Leistungen in der Praxis tatsächlich zu erhalten. Ebenso gestaltet sich oftmals der zeitnahe Zugang zu Fachärzten deutlich schwieriger als in der PKV. Diese Einflussfaktoren, sowie die individuelle Leistungseinschätzungen durch den Medizinischen Dienst (MD), machen insgesamt eine präzise vergleichende Bewertung analytisch nicht möglich.
Wir weisen daher explizit darauf hin, dass in der vorliegenden Kurzstudie bei der Bewertung einiger Leistungs-Kriterien abgewogen werden musste, ob die jeweiligen Leistungen der GKV in ihrem Umfang „in etwa mit denen der PKV vergleichbar“ sind.
Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einschränkungen wurden in der aktuellen Kurzstudie ausschließlich die vertraglich garantierten Leistungen der jeweils leistungsstärksten PKV-Vollkostentarife eines jeden der 32 PKV-Versicherer mit dem aktuellen Leistungskatalog der GKV nach SGB I, SGB V, SGB X, SGB XI, G-BA-Richtlinien, KHEntgG, BundesMeldeGesetz (BMG) anhand dem nachstehend seit Erstveröffentlich 2012 von der PCD definierten und regelmäßig aktualisierten Mindest-Leistungskatalog für Krankenversicherungsschutz gespiegelt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Versicherer in der Kaufversion nicht anonymisiert sind. Das bedeutet, dass die Identität der Versicherungsanbieter sichtbar ist.
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