6. Recht-Symposium

Am 28.11.2022 (9:00 - 17:30 Uhr) in Frankfurt am Main

Für Biometrie-Vermittler, Versicherer und Fachanwälte

Aktuelle Gerichtsurteile zum VVG,  zur Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung – moderiert und kommentiert durch Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, Vorsitzende Richter der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin

In den Vertragsbedingungen gibt es eine Fülle unverbindlicher Formulierungen und unbestimmter Rechtsbegriffe, durch deren Verwendung immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen.

Das diesjährige 6. Recht-Symposium findet ganztägig als Präsenzveranstaltung

am 28.11.2022 in Frankfurt

im Radisson Blue Hotel Frankfurt, Franklinstr. 65, 60486 Frankfurt a.M. statt.

Die diesjährigen Schwerpunktinhalte sind:

Krankentagegeldversicherung (KT):
  • Juristische Bewertung der Ergebnisse der aktuellen KT-Studie der PremiumCircle Deutschland GmbH (92,3% Teilnehmerquote der angefragten PKV-Unternehmen)
  • Arbeitsunfähigkeit bei weitgehender Flugtauglichkeit eines Piloten?
  • Ende der Krankentagegeldversicherung bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder Eintritt von Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV):
  • Welcher maßgebende Beruf wird bei einer „vorübergehender“ Tätigkeit zu Grunde gelegt?
  • Zumutbare Umorganisation: BU eines selbständigen Friseurs wegen Handschmerzen bei bis zu 10 festangestellten Friseuren und insgesamt 15-19 Mitarbeiter?
  • Nachweis im Leistungsfall: BU wegen chronischer Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
  • Befristetes Anerkenntnis oder „uno-actu“-Entscheidung?
  • Befristetes Anerkenntnis: Keine Rückwirkende Befristung möglich. Und nun?
  • Nachprüfung: Zeitpunkt der Leistungsfreiheit und Anforderungen an die Verweisung
Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
  • Wann sind Ansprüche gegen den Versicherer fällig?
  • Vermittlerhaftung: Darlegungs- und Beweislastfragen sowie Bedeutung der Beratungsdokumentation
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung:
    • Fragen in Textform: Was wird verlangt?
    • Zulässigkeit und Auslegung von Gesundheitsfragen sowie Gefahrerheblichkeit
    • Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG
    • Kein Berufen auf Rücktritt des Versicherers nach § 242 BGB

Das Recht-Symposium wird als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO und für Versicherungsvermittler gemäß § 7 VersVermV anerkannt.

7. Recht-Symposium

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