10. Recht-Symposium

Unverzichtbare Fachveranstaltung für Vermittler, Versicherer und Rechtsanwälte. Unsere Jubiläumsveranstaltung.

Am Anfang steht der Vermittlungsprozess zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Am Ende entscheiden im Leistungsfall oftmals erst die Gerichte, weil viel Gesagtes und Geschriebenes unverbindlich, unklar oder interpretationsfähig war.

Zwei Vorsitzende Richter der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin kommentieren an Hand von ausgewählten Fällen relevante Gerichtsurteile zur Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Teilnahme für:

Vermittler: 

Unverzichtbar für Ihren qualifizierten und haftungssicheren Vermittlungsprozess

Versicherer:

Verbindlichkeit und echte Sicherheit für Ihre Versicherten

Rechtsanwälte:

Mehr Kompetenz für Ihre Mandanten

Erst im Gerichturteil zeigt sich, worauf es in Beratung, Prospektaussagen, Antrag, Leistungsprüfung oder gar einer anwaltlichen Vertretung der Versicherten wirklich ankommt. Ein Bauchgefühl reicht nie.

Diese Themen finden Sie auf dem 10. Recht-Symposium.

Zwei große Themenblöcke, live kommentiert von zwei Vorsitzenden Richtern, mit klarer Einordnung für Ihre tägliche Praxis.

Vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung

Viele spätere Auseinandersetzungen in der BU und der PKV nehmen ihren Anfang lange vor dem Leistungsfall: bei den Gesundheitsfragen, im Antrag, in der Dokumentation. In diesem Themenblock geht es von der Auslegung der Gesundheitsfragen über Anzeigeobliegenheiten und Anfechtung bis hin zu Fragen der Zurechnung und der Beweislast.

Eng gefasste Gesundheitsfragen

Wie weit darf eine Gesundheitsfrage ausgelegt werden? Wo endet die Kenntnis des Kunden, und wer trägt im Streitfall die Beweislast? Genau hier beginnen die meisten späteren Auseinandersetzungen.

Die spontane Anzeigeobliegenheit

Es gibt Konstellationen, in denen der Kunde etwas offenlegen muss, wonach niemand gefragt hat. Wann das gilt und wann nicht, entscheidet über die Wirksamkeit des Vertrags.

Nachschieben von Anfechtungsgründen

Darf ein Versicherer Gründe nachreichen, die im ersten Anfechtungsschreiben noch nicht standen? Die Gerichte ziehen hier eine Grenze, die viele nicht kennen.

Arglist des Maklers und Zurechnung

Wann wird das Wissen oder das Verhalten des Maklers dem Kunden zugerechnet? Und ab wann steht Arglist im Raum? Ein Feld mit unmittelbarer Haftungsrelevanz.

Gefahrerheblichkeit und Kausalität

Nicht jede unterlassene Angabe führt zur Leistungsfreiheit. Es kommt darauf an, ob sie gefahrerheblich war und ob sie mit dem Versicherungsfall zusammenhängt.

Verjährung und Anfechtungsausschluss

Die Vorverlegung des Verjährungsbeginns nach § 242 BGB bei unterlassener Mitwirkung – und warum ein vertraglicher Anfechtungsausschluss unwirksam sein kann.

Darlegungs- und Beweislast bei erklärter Anfechtung

Wer muss was beweisen, wenn der Versicherer die Anfechtung erklärt hat? Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entscheidet in der Praxis häufig über den Ausgang des Falls.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Im Leistungsfall zeigt sich, wie tragfähig die fachliche Einordnung wirklich war. Dieser Themenblock spannt den Bogen von der Frage nach der Ursache über Anerkenntnis und Verweisung bis hin zur Nachprüfung und den Mitwirkungspflichten des Versicherten.

Infolge Krankheit" und die Kausalität

Genügt eine mittelbare Ursache, oder muss die Krankheit unmittelbar zur Berufsunfähigkeit geführt haben? An diesem Wort hängt die Leistung.

Der maßgebliche Zeitpunkt der BU-Prüfung

Auf welchen Zeitpunkt kommt es an, wenn geprüft wird, ob Berufsunfähigkeit vorliegt? Die Antwort verschiebt ganze Fälle.

Befristete Anerkenntnisse

Welche Anforderungen muss ein befristetes Anerkenntnis erfüllen, damit es trägt? Und wann fehlt ihm die sachliche Grundlage?

Wegfall der BU bei gesundheitlicher Verbesserung

Wann darf ein Versicherer die Leistung einstellen, weil sich der Zustand gebessert hat? Und was bedeutet die „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit?

Das wirksame Nachprüfungsverfahren

Welche Anforderungen gelten bei der konkreten Verweisung? Ein Verfahren, das formal falsch läuft, hält vor Gericht nicht.

Verweigerte Mitwirkung und ihre Folgen

Was passiert, wenn der Versicherte im Nachprüfungsverfahren nicht mitwirkt? Und welche Rechtsfolgenregelungen sind dabei unwirksam?

Was gewinnen Sie konkret durch das Recht-Symposium?

Nach diesem Tag haben Sie einen guten Überblick, worauf es in Anzeigepflicht und Leistungsfall wirklich ankommt und warum ein Urteil oft an einem einzigen Wort hängt.

Sie erkennen haftungskritische Situationen früher

Sie sehen die Konstellationen, aus denen Jahre später ein Streitfall wird, bevor sie entstehen.

Sie verstehen die Logik des Leistungsfalls

Nicht, wie ein Versicherer entscheidet, sondern wie ein Gericht entscheidet. Das ist der Maßstab, an dem am Ende alles gemessen wird.

Sie erkennen unverbindliche Formulierungen

Die Stellen in Antrag und Bedingungen, an denen der Ball im Ernstfall beim Versicherer liegt.

Sie beraten und dokumentieren sicherer

Sie wissen, worauf es bei Gesundheitsangaben und Dokumentation ankommt – und können es im Kundengespräch sauber begründen.

Sie fragen die Richter direkt

Zwei Vorsitzende Richter beantworten Ihre Fragen aus der Praxis. Diese Gelegenheit gibt es sonst nirgends.

Sie sammeln Ihre Weiterbildungszeit

Anrechenbare IDD-Zeit als gut beraten-Punkte, dazu 7 Zeitstunden gemäß § 15 FAO für Rechtsanwälte.

Sie nehmen das Handout mit

Rund 150 Seiten mit der aktuellen Rechtsprechung, dazu 20 % Nachlass auf die PremiumSoftware.

Wie geht es sinnvoll weitergeht?

Das 10. Recht-Symposium schärft Ihren Blick für die Rechtsprechung. Für die tägliche Praxis fehlen noch das Produktwissen, der sichere Umgang mit dem Gesundheitszustand und das Werkzeug für den Beratungsalltag. Wählen Sie das Format, das zu Ihrer nächsten Ausbaustufe passt.

Live-Vertiefung · PKV & BU
PKV/BU Tarif-Lupe

Der Live-Deep-Dive ins Bedingungswerk. Wir gehen die Tarife Kriterium für Kriterium durch, stellen echte Anbieter gegenüber und machen sichtbar, wo unverbindliche Formulierungen und unbestimmte Begriffe im Ernstfall zulasten Ihres Kunden gehen.

Workshop · PKV & BU
Umgang mit Gesundheitsfragen

Der Teil, der über Annahme oder Ablehnung entscheidet. Sie arbeiten Arztakten und Patientenquittungen auf, bereinigen Abrechnungsdiagnosen und trainieren die Kommunikation mit der Risikoprüfung – für einen nachhaltigen Vertragsabschluss ohne VVA.

Workshop · Vertrieb
Vertriebliche Potenzialinventur

Fachwissen allein macht noch keinen Umsatz. In diesem Workshop schärfen Sie Ihre vertriebliche Ausrichtung, heben Potenziale im Bestand und entwickeln Ihr Geschäft mit ehrlicher Selbstreflexion gezielt weiter.

Tool · PremiumCircle
PremiumSoftware

Kein Vergleichsportal. Kein Vertriebstool. Das Analysebesteck zum Sezieren der Tarife – quellenbasiert, unbewertet, inhabergeführt. Sie sehen nicht nur, was ein Tarif leistet, sondern alles, was der Markt an dieser Stelle überhaupt hergibt.

FAQ

Häufige Fragen zum Recht-Symposium

Für Versicherungsmakler, Vermittler und Fachverantwortliche bei Versicherern mit Schwerpunkt BU oder PKV sowie für Rechtsanwälte im Versicherungsrecht. Vorwissen ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Auch wer neu tiefer einsteigt, kommt mit; wer erfahren ist, findet in den Details trotzdem Neues.

Am Dienstag, 15. September 2026, von 09:00 bis 17:30 Uhr im Hilton Gravenbruch, Neu-Isenburg bei Frankfurt.

Zwei Schwerpunkte: die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und die Berufsunfähigkeit im Leistungsfall. Die Anzeigepflicht ist auch für die PKV und das Krankentagegeld unmittelbar relevant.

Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, beide Vorsitzende Richter der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin. Sie moderieren und kommentieren den gesamten Tag.

Ja. Sie erhalten anrechenbare IDD-Zeit, 7 Zeitstunden gemäß § 15 FAO, ein rund 200-seitiges Handout mit der aktuellen Rechtsprechung und 20 % Nachlass auf die PremiumSoftware.

Zum Jubiläum 399 € brutto statt regulär 499 €. Der Teilnehmerkreis ist auf 50 Plätze begrenzt.

Ja. Die Diskussion im Plenum lebt von echten Fällen. Bringen Sie Ihre Frage mit.

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