Was wurde im Einzelnen berücksichtigt? Was nicht?
Die Bildung der einzelnen Leistungsgruppen und die dahinterstehenden Überlegungen werden unter dem Navigationspunkt „Leistungsgruppen“ beschrieben.Was wurde im Einzelnen berücksichtigt?
Die von der PremiumCircle Deutschland GmbH hier definierten vertraglich garantierbaren Mindestleistungen sind nachstehend aufgelistet:Für die Gruppenbildung wurden nur vertraglich garantierbare Versicherungsleistungen einbezogen:
- Die einzelnen Gruppen sollen die Mindestleistungen abbilden, die ein Verbraucher erfahrungsgemäß von einem PKV-Tarif aufgrund allgemeiner Werbesuggestion erwartet. Bei der grundsätzlichen Berücksichtigung von Leistungsaussagen geht es aber nicht um die oberflächliche Betrachtung aufgrund pauschaler Werbesuggestionen oder um statistisch belegbare Eintrittswahrscheinlichkeiten, sondern um das grundsätzliche Vorhandensein eines Risikos.
- Diese Leistungsgruppen wurden um die zwei Leistungsgruppen ergänzt, deren Leistungsaussagen der PKV in der allgemeinen Wahrnehmung in der Regel zugeordnet werden. Die Leistungsgruppe „Auslandsaufenthalt“ bildet in der Summe aller Leistungsaussagen den vertraglich garantierten weltweiten Versicherungsschutz ab; die Leistungsgruppe „Umstellungsgarantien“ steht für die Flexibilität innerhalb der PKV: Umstellung in Zusatzversicherungen und in leistungsstärkere Tarife ohne erneute Risikoprüfung.
Folgende Parameter wurden bei der Bildung der Leistungsgruppen bzw. werden bei der Ergebnis-Abbildung der Leistungsgruppen nicht berücksichtigt:
- Eintrittswahrscheinlichkeiten von Schadenfällen, da Betroffene im Leistungsfall entsprechende Statistiken zu ausbleibender Leistung wenig hilfreich finden;
- Preis/Prämienhöhe, Selbstbeteiligungen, prozentuale Erstattungssätze u. Beitragsrückvergütung unklare Leistungsaussagen, die beispielsweise an die vorherige Zustimmung des Versicherers gebunden sind oder sogenannte „Kann“-Regelungen als Leistungsoption aufweisen;
- Kulanzleistungen oder eine von den AVB abweichende aktuelle Leistungspraxis, da sich hieraus für zukünftige Fälle nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Folgeansprüche ableiten lassen;
- Ambulante und stationäre Kurleistungen (durch Zusatzversicherungen ergänzbar);
- Leistungen durch Heilpraktiker, da Erfolg versprechende und bewährte alternative Heilmethoden nach vorheriger erfolgloser Anwendung schulmedizinischer Behandlung durch Ärzte versichert sind und diese Leistung auch in der GKV nicht vorhanden ist;
- Finanzkennzahlen, da es sich bei diesem Test, um eine reine Leistungsbetrachtung handelt.
Exemplarisch hierfür sind folgende Beispiele benannt:
- Im Bereich „Honorare“: Leistungen oberhalb der deutschen GOÄ/GOZ;
- Im Bereich „Hilfsmittel“: Differenzierungen in der Art der Ausführung oder der prozentualen Erstattung;
- Im Bereich „Transporte“: Leistung auch bei Gehunfähigkeit; Dialysefahrten;
- Im Bereich „Heilmittel“: Unterschiedliche Höchstbeträge oder Erstattungslisten, Begrenzungen in Art und Umfang der Verordnungen;
- Im Bereich „Vorsorge“: Über die STIKO hinausgehende Impfungen;
- Erstattungsprozentsätze;
- Tarifliche Selbstbeteiligungen;
- Beiträge;
- Beitragsrückvergütungen.
